Abschliessend ist darauf hinzuweisen, dass betr. Luftreinhaltung in der Bewilligung auch dem Vorsorgeprinzip entsprochen wird. Für die Bestimmung der erforderlichen Kaminhöhe der Verbrennungsanlage sowie zur Erstellung einer Immissionsprognose wurde im Rahmen der Erstellung des Umweltverträglichkeitsberichts eine Abklärung durch die Q.________ GmbH, Natur Umwelt Verkehr, Bern, eingeholt (vgl. Anhang 6 UVB). Die vom AfU verlangte Kaminhöhe, welche eine bessere Vermischung der Abluft erlaubt und für eine tiefere lokale Belastung sorgt, liegt mit 50 m über der Empfehlung der Q.________ GmbH (45 m, vgl. Erw. 1.4.4).