46 Das AfU führt in der Beurteilung der Umweltverträglichkeit vom 29. Juli 2014 aus, die Auswirkungen der geplanten Anlage auf die Luft seien nicht zu vernachlässigen. Emissionen und Immissionen wurden aber nicht als übermässig qualifiziert. Zur Kontrolle der Emissionen und Immissionen wurde in der Umweltverträglichkeitsbeurteilung die Verpflichtung zur Installation einer kontinuierlichen Emissionsmessung, die Ausarbeitung eines detaillierten Messkonzepts zusammen mit dem AfU sowie die Installation eines Messnetzes in den Gebieten A.________ und AA.