Damit liege zwischen der Baute und den Flachmooren eine ausreichende Pufferzone. Pufferzonen würden zudem kein Instrument zur Verhinderung von Beeinträchtigungen bilden, die durch die allgemeine Luftverschmutzung verursacht würden. Da das geplante Heizkraftwerk die massgebenden Grenzwerte auch aus lufthygienischer Sicht einhalte, trage das Projekt lediglich zur allgemeinen Luftverschmutzung bei, welche durch eine Pufferzone gerade 45 nicht verhindert werden könne.