44 können die für eine andere Anlage errechneten Daten nicht einfach für die vorliegend zu beurteilende Anlage übernommen werden. Auch weist das AfU sinngemäss zu Recht darauf hin, dass das geplante Heizkraftwerk nicht unmittelbar gleichgestellt werden kann mit einer Müllverbrennungsanlage. Die Anlagekomponenten sind jeweils individuell zu prüfen. Entsprechend vermögen die Beschwerdeführer aus dem UVB für die Müllverbrennungsanlage Z.________ nichts zu ihren Gunsten abzuleiten. Der UVB Z._____