Die Dampfturbine, welche als fehlend in der Lärmbeurteilung bezeichnet wird, befindet sich in einem geschlossenen Raum und trägt so unwesentlich zu den wahrnehmbaren Lärmimmissionen bei. Erfahrungsgemäss sind Hochkamine - wie vorliegend - bei deutlich lauteren Anlageteilen nicht wahrnehmbar und somit vernachlässigbar.