In der Beurteilung der Umweltverträglichkeit vom 29. Juli 2014 qualifizierte das AfU die Berechnung der Betriebslärmemissionen als nachvollziehbar und stimmig. Mit Stellungnahme vom 28. Mai 2015 hielt das AfU im Rahmen des vorinstanzlichen Beschwerdeverfahrens zu den Einwendungen gegen die Berechnung der Betriebslärmemissionen fest: Die Pegelkorrekturen sind anhand der Wahrnehmbarkeit bei den Immissionsorten festzulegen. Die Wahrnehmbarkeit ist wiederum von der Distanz sowie dem Ausbreitungsweg des Schalls abhängig. Bei grösseren Distanzen zwischen der