Im Rahmen der Prüfung der Umweltverträglichkeit gelangte das AfU in der Beurteilung vom 1. Mai 2014 zum Schluss, dass die Beurteilung der Betriebslärmemissionen nachvollziehbar sei. Eine Anpassung wurde jedoch bezüglich der Berechnung der Lärmemissionen des Luftkondensators verlangt. In der Nacht sei eine Pegelkorrektur K1 von 10 dB(A) (anstatt 5 dB(A)) zu berücksichtigen. Im Ergänzungsbericht zum UVB vom 27. Juni 2014 wurde die entsprechende Anpassung dann vorgenommen. Trotz der verlangten Anpassung wurden die Planungswerte in den benachbarten lärmempfindlichen Zonen sowohl am Tag als auch in der Nacht nach wie vor deutlich unterschritten (Ergänzungsbericht S. 13).