Somit kann das Projekt Heizkraftwerk J.________ im Fachbereich Lärm als schwache Belastung (Belastungsklasse 2, vgl. Kapitel 5.7) eingestuft werden. Unter Berücksichtigung der projektintegrierten Massnahmen kann das Vorhaben als umweltverträglich eingestuft werden. Die Anforderungen der LSV [4] werden vom Projekt erfüllt. Bei den Immissionsberechnungen wurde die Pegelkorrektur K1 bei allen Anlageteilen berücksichtigt (mit je 5 dB(A)). Die Pegelkorrektur K2 wurden beim Luftkondensator (LUKO) mit 2 dB(A) und beim Schubboden (Trogkettenförderer) mit 5 dB(A) berücksichtigt. Die Pegelkorrektur K3 wurde beim Trommelsieb (Tag) mit 2 dB(A) berücksichtigt.