Es wird mithin nicht nur auf die messbare akustische Grösse (Leq) abgestellt, sondern mit der Pegelkorrektur K werden - als Bonus oder Malus - sehr unterschiedliche Faktoren gewichtet, so z.B. die hohe oder geringe Anzahl der lärmigen Ereignisse, die besondere Art des Lärms oder die besondere Ruhebedürftigkeit der Bevölkerung an Sonntagen oder in der Nacht (vgl. URP 2001 S. 129 f.). Die Pegelkorrektur K1 beträgt für Anlagen aus Industrie und Gewerbe 5 dB(A) und für Heizungs-, Lüftungs und Klimaanlagen 5 dB(A) am Tag und 10 dB(A) in der Nacht (vgl. Anhang 6 Ziff. 33).