8.5 Die Berechnungen im UVB und der AKP Ingenieure AG sind grundsätzlich nachvollziehbar und schlüssig. Es wird zudem auch vorinstanzlich korrekt die Erfahrungsregel berücksichtigt, dass eine Steigerung des durchschnittlichen täglichen Verkehrs (DTV) um 25% zu einer Erhöhung des Verkehrslärmpegels um 1 dB(A) führt und eine solche wahrgenommen werden kann (BGE 136 II 281 Erw. 2.3.2 m.H.). Bei geringen Verkehrsmengen kann eine Wahrnehmbarkeit auch bei einer etwas kleineren Zunahme bestehen oder wenn sich die Verkehrszunahme - etwa wegen einer Erhöhung des Lastwagenanteils - erheblich verändert (Urteil BGer 1C_204/2012 vom 25.4.2013 Erw. 4; BGE 136 II 281 Erw.