Zur Berechnung der Lärmprognose wurden verschiedene Szenarien (Szenario Normalbetrieb, Szenario weniger Leerfahrtennutzung, Szenario Betriebsferien I.________ AG, Szenario ohne I.________ AG) einkalkuliert. Dabei resultierte eine maximale Erhöhung des Emissionspegels von 0,2 dB beim Szenario 'ohne I.________ AG' (S. 45). Insgesamt wurde der Strassenverkehrslärm als nicht relevant beurteilt (Zusammenfassung S. 10). Das AfU folgt in der Umweltverträglichkeitsprüfung vom 29. Juli 2014 den Ausführungen im UVB und führt aus, der durch das Heizkraftwerk entstehende Mehrverkehr sei vernachlässigbar und nicht wahrnehmbar.