Insgesamt könne somit nicht von einer wahrnehmbaren Lärmzunahme gesprochen werden. Wie bereits erwähnt erachtet der Regierungsrat auch die im UVB dargestellten Stoff- und Verkehrsflüsse als nachvollziehbar, weshalb sich diesbezüglich keine Veränderungen bei den Berechnungsgrundlagen aufdrängten.