8.2 Die Industriezone J.________, in welcher das Heizkraftwerk geplant ist, liegt an der J.________-strasse, einer Verbindungsstrasse im Sinne von § 6 des Strassengesetzes (StrG, SRSZ 442.110). Für die J.________-strasse besteht eine Lärmsanierungspflicht, was unbestritten ist. Gemäss Art. 9 lit. b der Lärmschutzverordnung (LSV, SR 814.41) darf der Betrieb neuer oder wesentlich geänderter ortsfester Anlagen nicht dazu führen, dass durch die Mehrbeanspruchung einer sanierungsbedürftigen Verkehrsanlage wahrnehmbar stärkere Lärmimmissionen erzeugt werden.