Letztlich ist auf den Mitbericht der Kantonalen Energiefachstelle vom 4. März 2016 zu verweisen, wonach der im Teilrichtplan genannte Wärmebedarf im Jahr 2035 von 20'000 MWh auf Annahmen beruhe und die für die Reduktion des Wärmebedarfes auf 20'000 MWh erforderliche energetische Sanierungsrate des Gebäudebestandes nicht im gewünschten Masse voranschreite. Es ist mithin auch längerfristig von einem höheren Wärmebedarf als der angenommenen bzw. geltend gemachten 20'000 MWh auszugehen. Die Kantonale Energiefachstelle