(...). Bis zum Aufbau des Netzes im geplanten Umfang wird die Energieausnutzung unter dem Auslegungswert liegen, jedoch die KEV- Anforderungen erfüllen. Nötigenfalls können dazu die Betriebsdauer und damit auch die Stromproduktion gegenüber der Auslegung geringfügig reduziert werden. Im Weiteren wird im Gutachten T.________ festgehalten, dass die Anlage nicht rein wärmegeführt betrieben werde, sondern es werde im Jahresmittel eine Rückkühlung von 24% bezogen auf den zugeführten Heizwert vorausgesetzt (S. 36).