Dies bedeute, dass der Betrieb der Anlage einerseits wärmebedarfsgesteuert erfolgen und die Anlagengrösse dem Wärmebedarf angepasst sein müsse. Um die Konformität des späteren Betriebs der Anlage mit dem kantonalen Energiegesetz zu prüfen, seien die jährlichen Wärme- und Stromproduktionszahlen der Energiefachstelle zuzustellen. Ebenfalls seien jeweils der verwendete Energieinput sowie die Wärme- und Stromnutzungswirkungsgrade anzugeben.