Noch vor Eingang des Gutachtens nahm das AfU mit Stellungnahme vom 29. Juli 2014 eine Beurteilung der Umweltverträglichkeit des Projektes gestützt auf den Umweltverträglichkeitsbericht vor, wobei des Projekt als umweltverträglich beurteilt wurde. Bezüglich der Energieproduktion wird dabei darauf hingewiesen, dass das Projekt der kantonalen Energiestrategie 2013-2020 entspricht, wonach eine nachhaltige und umweltverträgliche Energieversorgung erreicht werden soll.