Es bestehe ein Bedarf an Nutzwärme in diesem Umfang. Ein Teil (ca. 22'000 MWh/a) werde für die Pelletierung und ein weiterer Teil (ca. 24'000 MWh/a) werde von der I.________ AG verwendet und zwar jahreszeitenunabhängig. Die noch verbleibenden ca. 40'000 MWh/a würden für das Fernwärmenetz zur Verfügung stehen, das gemäss Teilrichtplan Wärme des Bezirks Küssnacht circa dem vorgesehenen Wärmebedarf des Bezirks Küssnacht entspreche. Der Bauherrschaft sei bewusst, dass dieser Wärmebedarf künftig abgesenkt werden solle. Deshalb sei auch eine Erweiterung des Versorgungsgebietes über den Bezirk hinaus vorgesehen.