7.2 Der Regierungsrat weist im angefochtenen Beschluss darauf hin, dass bei der geplanten Anlage eine Energieausnutzung von gut 20% Strom und rund 60% Nutzwärme erwartet werde. Die Wärmenutzung stehe im Vordergrund, womit die Anlage den Vorgaben des Teilrichtplans Wärme (Version vom 14.4.2014) Rechnung trage. Die Baubewilligung sei mit der Auflage versehen, den Energieinput sowie die Wärme- und Stromwirkungsgrade jährlich der kantonalen Energiefachstelle zuzustellen. Damit sei eine ausreichende Nachkontrolle gewährleistet. Im Weiteren führt der Regierungsrat aus, es würden ca. 86'000 MWh/a Nutzwärme erzeugt. Es bestehe ein Bedarf an Nutzwärme in diesem Umfang.