7.1 Die Beschwerdeführer rügen im Weiteren eine unrichtige Beurteilung der Energiebilanz des geplanten Heizkraftwerkes. Im Regierungsratsbeschluss werde nicht berücksichtigt, dass der vorgesehene Wärmebedarf im Bezirk Küssnacht gemäss dem Teilrichtplan Wärme in Zukunft auf 20'000 MWh/a abgesenkt werden solle. Zudem müsse ein hoher Anschlussgrad von ca. 60% erreicht werden, um die produzierte Wärme zu nutzen. Es bestehe auch eine grosse saisonale Überkapazität an Wärme, für welche keine plausible Abnehmerschaft bestehe.