Sollten die Mengenangaben nicht korrekt sein, die Reststoffe aus der I.________ AG nicht wie angegeben zur Verfügung stehen, mehr Material zugeführt werden (Verkehr) und das zugeführte Material (Altholz) überdurchschnittlich belastet sein, sei mit Umweltauswirkungen zu rechnen, die im UVB nicht berücksichtigt seien. Es 34 wurden deshalb weitere Abklärungen durch den Bezirk verlangt. Der Bezirk hat in der Folge - wie bereits erwähnte - ein Gutachten bei Prof. Dr. S.________ in Auftrag gegeben, in welchem auch zu dieser Frage Stellung genommen wird.