Aus den Akten ergibt sich, dass das AfU und insbesondere der Bezirk im Bewilligungsverfahren das Projekt bezüglich Stoffflüsse und Transporte kritisch beurteilt haben (vgl. Beurteilung der Umweltverträglichkeit AfU vom 26.4.2013 und vom 29.7.2014). Insbesondere in der Beurteilung vom 29. Juli 2014 wies das AfU darauf hin, dass die Auswirkungen auf die Umwelt wesentlich davon abhingen, mit welchen Stoffen das Heizkraftwerk betrieben werde. Sollten die Mengenangaben nicht korrekt sein, die Reststoffe aus der I._____