Würde man im Übrigen die energetische Verwertung von in Sägereien anfallendem Restholz gestützt auf die VVEA verbieten, würde dies im Widerspruch stehen zum Umstand, dass Holz, welches nicht unter den Abfallbegriff der VVEA fällt, gemäss geltender Gesetzgebung uneingeschränkt energetisch genutzt werden kann. Wenn Bioenergieanlagen nach den Vorgaben der Energiestrategie 2050 des Bundes und auch nach der Energiestrategie 2013- 2020 des Kantons Schwyz (RRB Nr. 1173/2013 v. 3.12.2013) ausgebaut werden sollen zur Erhöhung der inländischen Wärme- und Stromproduktion, dann