Betreffend Restholz wird ausgeführt (S. 29): "Als Restholz werden diejenigen Holzsortimente bezeichnet, welche bei der Holzbearbeitung in der Holz verarbeitenden Industrie anfallen. Entsprechend der Definition der Holzbrennstoffe in der Luftreinhalte-Verordnung (...) wird zwischen der ersten Holzverarbeitungsstufe (Sägereien) und der zweiten Holzverarbeitungsstufe (Schreinereien, Zimmereien) unterschieden. Restholz ist ein Holzbrennstoff gemäss LRV". Im Weiteren wird darauf hingewiesen, dass Restholz sowohl für die Vergärung als auch für die Kompostierung nicht geeignet sei.