Es sollen vielmehr zunächst möglichst hochwertige Produkte wie z.B. Baustoffe produziert werden, die dabei anfallenden Neben- und Abfallprodukte sollen dann – soweit sie für eine stoffliche Verwertung nicht mehr geeignet sind – energetisch verwertet werden. In der im Auftrag des Bundesamtes für Energie, BFE, verfassten Bestandesaufnahme zu den Biomassen-Brennstoffen vom 30. Januar 2016 (Bg-act.) wird u.a. ausgeführt, dass Waldholz für die Vergärung und Kompostierung nicht geeignet ist. Zur stofflichen Verwertung wird ausgeführt: "Die prioritäre höherwertige Verwendung als Nutzholz ist durch das Kaskadenprinzip gegeben.