Im Übrigen wurde auf die Einwendungen gegen den Umweltverträglichkeitsbericht verwiesen. Mit den Einwendungen gegen den Umweltverträglichkeitsbericht hat sich der Regierungsrat ausführlich auseinander gesetzt (Erw. 10-14). Auch der Vorwurf der Befangenheit des Gutachtens wurde geprüft (Erw. 7.3). Die Wirtschaftlichkeit des Heizkraftwerkes war nicht Gegenstand der Begutachtung. Der Bezirksrat gab das Gutachten in Auftrag, um den ökologischen und energiepolitischen Nutzen