_), in Auftrag gegeben. Mit Schreiben vom 13. August 2014 hat der Bezirksrat die Baugesuchstellerin darüber informiert, dass gegenüber dem Bauvorhaben von Seiten des Bezirks noch verschiedene Vorbehalte bestünden und zu weiteren Sachverhaltsabklärungen (insbesondere in Bezug auf den Wärmeabsatz und die Übereinstimmung des Projektes mit den Energiebestimmungen und den Energiekonzepten von Bund und Kanton bzw. Bezirk) ein Gutachten auf Kosten der Baugesuchsteller in Auftrag gegeben werde. Die Baugesuchstellerin erhob in der Folge keine Einwände gegen die Einholung eines Gutachtens.