25 25 PBG durchgeführt werden müssen, da es sich nicht um die Korrektur eines geringfügigen Planungsfehlers gehandelt habe, ist nochmals festzuhalten, dass über die Zonengrenzkorrektur grundsätzlich rechtskräftig entschieden worden ist und inhaltliche Mängel von Verfügungen wie auch eines Zonenplanes bzw. einer Zonenplanänderung nur ausnahmsweise die Nichtigkeit zur Folge haben, wenn sie ausserordentlich schwer wiegen (vgl. Urteil BGer 1C_62/2015 v. 8.11.2015 Erw. 3.2 m.H.).