Das geplante Heizkraftwerk ist mithin zwar nicht im allgemeinen Richtplan von 2004, jedoch in der genehmigten Richtplanergänzung für die Region Rigi-Mythen (2. Teil) vorgesehen. Im Richtplan 2016, welcher vom Kantonsrat verabschiedet, jedoch noch nicht vom Bundesrat genehmigt worden ist, ist der vorgesehene Standort J.________ ebenfalls vorgesehen für eine Anlage zur Produktion von Energie.