Der Standort J.________ sei in diesem Bericht bereits vorgemerkt (vgl. Richtplan, Entwurf zur Vorprüfung und öffentliche Mitwirkung, Stand 19.8.2015 S. 125 f.). 3.4 Bei der geplanten Anlage handelt es sich um ein Heizkraftwerk und nicht um eine Abfallanlage im herkömmlichen Sinn, wie der Regierungsrat zu Recht festhält. Da aber auch biogene Abfälle sowie Altholz grundsätzlich dem Abfallbegriff unterstehen, sind die entsprechenden umweltrechtlichen Vorschriften zu berücksichtigen.