2.7 Nichtigkeit der Zonengrenzkorrektur kann entgegen der Ansicht der Beschwerdeführer auch nicht aus dem Umstand abgeleitet werden, dass die Koordinationspflicht nach Art. 25a des Bundesgesetzes über die Raumplanung (RPG, SR 700) verletzt worden sei. Die Beschwerdeführer machen diesbezüglich geltend, die Zonengrenzkorrektur sei zu Unrecht nicht mit dem Baubewilligungsverfahren koordiniert worden. Es sei klar, dass es sich vorliegend um eine projektbezogene Zonenplankorrektur handle, welche eine zwingende Voraussetzung für die Erteilung der Baubewilligung darstelle.