2.6.3 Der Beschluss vom 10. April 2013 richtet sich an die Beschwerdegegnerin und bezieht sich auf das von dieser eingereichte Gesuch um geringfügige Zonengrenzkorrektur und um Unterschreitung des Waldabstandes. Zu diesem Zeitpunkt war das Baugesuch noch nicht eingereicht. Im Beschluss vom 10. April 2013 führt der Bezirksrat aus, die zwei Gesuche würden sistiert und erst im Rahmen des ordentlichen Baubewilligungsverfahrens behandelt. Es erscheine als problematisch, vor der eigentlichen Baueingabe über Einzelfragen abschliessend zu entscheiden. Zunächst seien die ordentliche Prüfung durch die kommunale und kantonalen Kommissionen sowie Fachstellen durchzuführen (Bf-