Baute und auch zu den umgezonten Flächen liegen, keine Parteistellung zuerkannt wurde. 2.6.1 Aber auch wenn man entgegen den vorstehenden Ausführungen davon ausginge, dass die Beschwerdeführer ins Zonengrenzkorrekturverfahren hätten einbezogen werden müssen, kann die Zonengrenzkorrektur nicht als nichtig qualifiziert werden.