Gesuch wird u.a. ausgeführt, es habe sich bei der Planung des Heizkraftwerkes herausgestellt, dass in Berücksichtigung der Topographie, der Zu- und Wegfahrtsmöglichkeiten, der vorhandenen Hochspannungsleitung und der optischen Eingliederung in die Landschaft zur Realisierung des Projektes eine Zonengrenzkorrektur durchzuführen sei. Mit dem Gesuch um Zonengrenzkorrektur war der Bewilligungsbehörde mithin bekannt, dass ein Heizkraftwerk in Planung ist, die konkreten Auswirkungen (insbesondere die zu erwartenden Immissionen) waren in dieser frühen Planungsphase weder den Gesuchstellern noch der Baubewilligungsbehörde bekannt.