12 auch daraus, dass die Zonengrenzkorrektur die Realisierung des überdimensionierten Fernkraftwerkes erst ermögliche. Eine Betroffenheit ergebe sich damit auch aus den von der Anlage verursachten verschiedenen Immissionen. Die Festlegung der Zonengrenzkorrektur hätte ihnen daher schriftlich zugestellt werden müssen. Dass dies unterlassen worden sei, stelle einen schwerwiegenden Verfahrens- und Eröffnungsfehler dar. Sofern dieser Mangel nicht zur Nichtigkeit der Zonengrenzkorrektur führe, sei diese dennoch aufgrund der Gehörsverletzung aufzuheben.