erscheint eine zusätzliche relevante Beeinträchtigung als wenig glaubhaft (vgl. dazu auch Immissionsprognose Bericht Q.________ GmbH vom November 2013 S. 13, wobei der Bericht noch von der ungünstigeren Annahme einer Kaminhöhe von 45 m ausgeht und gemäss Gesamtentscheid ARE effektiv ein Kamin von 50 m Höhe erstellt werden muss). Nachdem jedoch auf jeden Fall auf die Beschwerde der Beschwerdeführer Ziff. 4 einzutreten ist, muss auch die Betroffenheit der Beschwerdeführer Ziff. 2 und 3 nicht weiter abgeklärt werden.