Die Wohngebiete von A.________ seien von der Zusatzbelastungen kaum betroffen, mit den höchsten Immissionen in Wohngebieten müsse im Bereich "R.________" gerechnet werden, diese erreichten aber auch hier höchstens einen Drittel der maximalen Zusatzbelastung. In Wohngebieten lägen die anlagebedingten Zusatzbelastungen von Stickstoffdioxid also auf jeden Fall unter 2µg/m3. Betr. Feinstaub wird eine Zusatzbelastung von selbst im Maximum unter 1 µg/m3 ausgegangen. Die Möglichkeit von übermässigen Geruchsimmissionen in den Wohngebieten von A.________ wird verneint.