Im Bericht wird u.a. empfohlen, die Kaminhöhe (anstatt der geplanten Höhe von 39 m) auf 45 m zu erhöhen, ansonsten es zu hohen Zusatzbelastungen kommen könne, wobei in Berücksichtigung der (bestehenden) Hintergrundbelastung es zu vereinzelten Überschreitungen des Langzeitgrenzwertes kommen könne. Bei einer Höhe des Kamins von 45 m könne davon ausgegangen werden, dass die Zusatzbelastungen für Stickstoffdioxid (NO2) unter 5µg/m3 liege. Bezüglich der Verteilung der Abgase im Umkreis der Anlage (bei einer Kaminhöhe von 45 m) wird ausgeführt, das Maximum der Belastung liege südwestlich der Anlage. Die Wohngebiete von A.___