Betr. Luftschadstoffe ergibt sich aus dem UVB, dass die bestehende Holzverbrennungsanlage in der näheren Umgebung des Anlagestandortes zu höheren Zusatzbelastungen führe als das projektierte Heizwerk, da dieses einen wesentlich höheren Kamin habe (S. 63). Zur Bestimmung der Kaminhöhe und zur Immissionsprognose betr. Luftschadstoffe wurde im Rahmen des Erstellung 9 des Umweltverträglichkeitsbericht ein Bericht bei der Q.________ GmbH in Auftrag gegeben (Anhang 6 UVB).