1.4.2Mögliche Umwelteinwirkungen auf die Nachbargemeinde ergeben sich vorliegend durch Lärm (Anlagenlärm und Verkehr) sowie durch 8 Schadstoffemissionen (Luftverunreinigung). Die Anlage ist ca. 150 m entfernt von der Gemeindegrenze A.________ geplant. Bei den der Anlage nächstgelegenen Wohnhäusern handelt es sich um Einzelhöfe. Die nächstgelegenen Quartiere auf dem Gemeindegebiet von A.________ sind die Wohnquartiere N.________ und O.________, welche im Minimum ca. 400 bzw. 650 m von der geplanten Anlage entfernt liegen.