1.1 Die Beschwerdegegnerin bestreitet die Legitimation der Gemeinde A.________; es könne nicht mit grosser Wahrscheinlichkeit davon ausgegangen werden, dass eine Beeinträchtigung durch das geplante Heizkraftwerk (HKW) zu erwarten sei. Im Weiteren bestreitet die Beschwerdegegnerin auch die Legitimation der weiteren Beschwerdeführer. Diese vermöchten nicht darzutun, dass die Anlage zumindest mit grosser Wahrscheinlichkeit zu Immissionen führen werde.