6 I. Das instruierende Sicherheitsdepartement beantragt mit Vernehmlassung vom 11. Februar 2016 die Abweisung der Beschwerde unter Kostenfolge zulasten der Beschwerdeführer. Der Bezirksrat Küssnacht teilt mit Schreiben vom 22. Februar 2016 mit, dass er auf eine Vernehmlassung verzichte. Die Beschwerdegegnerin lässt mit Vernehmlassung vom 2. März 2016 die Abweisung der Beschwerde unter Kosten- und Entschädigungsfolgen zu Lasten der Beschwerdeführer beantragen, soweit darauf einzutreten sei.