5 5. Der Beschwerde sei die aufschiebende Wirkung zu erteilen respektive von einem Entzug der aufschiebenden Wirkung sei abzusehen. 6. Es seien die folgenden Akten beizuziehen: Sämtliche dem vorinstanzlichen Verfahren respektive der Baubewilligung BG 2014006 des Bezirksrates Küssnacht (Beschluss vom 8. April 2015, Geschäfts-Nr. 243, F.________, Heizkraftwerk, Verlegung Flurstrasse, KTN _01, _02, J.________), zugrunde liegenden Akten;