3. Es sei die Vorinstanz infolge Gutheissung der Anträge 1 und 2 vorstehend anzuweisen, das Baubewilligungsverfahren unter Ergänzung der umweltverträglichen Überprüfung, insbesondere in den Bereichen Verkehr, Stoffflüsse, Grundwasser, Luftreinhaltung, Lärm und Moorschutz sowie unter erneuter Überprüfung der Frage der Zonenkonformität, vollständig zu wiederholen. 4. Es sei die Vorinstanz anzuweisen, vor Erteilung einer Baubewilligung ein Planungsverfahren im Sinne von Art. 2 RPG zur Festlegung des Standorts der geplanten Anlage durchzuführen.