___ beim Regierungsrat Beschwerde erheben gegen die Baubewilligung mit folgenden Anträgen (Verfahren VB 105/2013): 1. Es sei der Beschluss des Bezirksrates Küssnacht vom 14. Mai 2014 betreffend die geringfügige Zonengrenzkorrektur KTN _01, _02 und die Genehmigung durch den Regierungsrat des Kantons Schwyz gemäss RRB-Nr. 831/2014 vom 12. August 2014 aufzuheben und es sei das Verfahren an die Vorinstanz zur vollständigen Wiederholung zurückzuweisen, wobei diese anzuweisen sei, den Beschwerdeführern 1- 4 die Parteistellung einzuräumen und ihnen das rechtliche Gehör zu