Mit Beschluss Nr. 248 vom selben Tag (8.4.2015), welcher als integrierender Bestandteil des Baubewilligungsverfahrens erklärt wurde, hielt der Bezirksrat zudem fest: 1. Die Eingaben des M.________, von B.________ und drei Mitunterzeichnenden sowie des Gemeinderates A.________ werden zur Kenntnis genommen und gelten gemäss den Erwägungen als beantwortet. 2. Der Bezirksrat stellt fest, dass das Projekt "F.________, Heizkraftwerk J.________" unter Auflagen gemäss der Ziffern 3 und 5 dieses Beschlusses den Vorschriften über den Schutz der Umwelt entspricht.