3 der F.________ AG mit Beschluss Nr. 243 vom 8. April 2015 unter gleichzeitiger Eröffnung des kantonalen Gesamtentscheides vom 13. Februar 2015 die Bewilligung für den Neubau eines Heizkraftwerks mit Wärmespeicher sowie für die Verlegung einer Flurstrasse auf den Grundstücken KTN _01 und _02, J.________, unter verschiedenen Auflagen und Bedingungen: 1.-3. (...) 4. Die "Allgemeinen Baubedingungen" und die "Allgemeinen " (...), sowie die beiliegende kantonale Verfügung: - Amt für Raumentwicklung; Gesamtentscheid vom 13.02.2015