C. Am 14. Mai 2014 (Beschluss Nr. P2.02) beschloss der Bezirksrat Küssnacht die Zonenkorrektur "Heizkraftwerk J.________" (Parzelle KTN _01) durch Umlegung von 274 m2 Bauland innerhalb der Industriezone. Die Zonenkorrektur wurde dem Regierungsrat des Kantons Schwyz zur Genehmigung unterbreitet. Der Regierungsrat genehmigte die Zonengrenzkorrektur mit Beschluss Nr. 831/2014 vom 12. August 2014. Die Bewilligung der Zonengrenzkorrektur wurde im Amtsblatt vom _____ 2014 (S. ___) publiziert.