{"Signatur": "SZ_VG_001", "Spider": "SZ_Verwaltungsgericht", "Sprache": "de", "Datum": "2016-12-21", "HTML": {"Datei": "SZ_Verwaltungsgericht/SZ_VG_001_III-2016-28_2016-12-21.html", "URL": "https://gerichte.sz.ch/vg/tribunavtplus/loadTable", "Checksum": "8071275828876651f65804b03ddc45e7"}, "PDF": {"Datei": "SZ_Verwaltungsgericht/SZ_VG_001_III-2016-28_2016-12-21.pdf", "URL": "https://gerichte.sz.ch/vg/tribunavtplus/ServletDownload/III_2016_28_2ea3265bbbf0121da8fa1a58cc2377f24c5bdd0f7196fbc2e50fd4700be9e2ec46f328091f0de6a637dfb627979f9c0fd4d10e4c0a78d14c69e7e6927a919bb8d7631ab626b4db55c3f6deb72c3b0c77?path=2ea3265bbbf0121da8fa1a58cc2377f24c5bdd0f7196fbc2e50fd4700be9e2ec46f328091f0de6a637dfb627979f9c0fd4d10e4c0a78d14c69e7e6927a919bb8d7631ab626b4db55c3f6deb72c3b0c77&pathIsEncrypted=1&dossiernummer=III_2016_28", "Checksum": "1445a20216203b9039c0280129e29783"}, "Scrapedate": "2023-01-01", "Num": ["III 2016 28"], "Kopfzeile": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Schwyz Verwaltungsgericht 3. 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Kammer 21.12.2016 III 2016 28\nRegeste:\nPlanungs- und Baurecht (Baubewilligung: Neubau eines Heizkraftwerkes) | Planungs- und Baurecht\n\nIm Übrigen ist auch gestützt auf die Ausführungen im Gutachten T.________\nnicht von einer problematischen Wärmeüberproduktion auszugehen. Es ist nicht\nzu verkennen, dass der künftige Wärmeabsatz vom Anschlussgrad im Bezirk\nund in der Umgebung abhängt und nicht vom ersten Tag der Inbetriebnahme des\nWerkes an die höchstmöglich produzierbare Wärmeleistung abgegeben werden\nkann, sondern dass sich der Anschlussgrad kontinuierlich steigern wird. Auch ist\noffenkundig, dass der Wärmebedarf im Winter und im Sommer unterschiedlich\nhoch sein wird. Wie vom Regierungsrat im angefochtenen Beschluss korrekt\nausgeführt wird die Wärme zu einem relevanten Anteil ganzjährig für die betriebenen Trocknungsprozesse (u.a. Pelletieranlage, Gutachten T.________ S. 36)\nverwendet. Es besteht mithin ganzjährig ein erheblicher Wärmebedarf. Im Gutachten T.________ wird dies korrekt berücksichtigt und im Weiteren festgehalten\n(S. 37):\nAufgrund einer Abschätzung wird davon ausgegangen, dass der Wärmeverbrauch\nim Perimeter Küssnacht, Seematt, Immensee, Greppen, Merlischachen,\nUdligenswil und Adligenswil vorhanden ist und derzeit mit einem Anschlussgrad\nvon knapp 40% sowie unter Einbezug von Gebäudesanierungen von rund 60% in\nZukunft erschlossen werden könnte. Der effektive Anschlussgrad und die damit\nresultierende Gesamtleistung ist einerseits von den Anschlussbedingungen und\ndem Wärmepreis abhängig, andererseits aber vor allem von der Bereitschaft der\nWärmeverbraucher und der betroffenen Gemeinden zur Versorgung mit\nerneuerbarer Energie. (...). Bis zum Aufbau des Netzes im geplanten Umfang wird\ndie Energieausnutzung unter dem Auslegungswert liegen, jedoch die KEV-\nAnforderungen erfüllen. Nötigenfalls können dazu die Betriebsdauer und damit\nauch die Stromproduktion gegenüber der Auslegung geringfügig reduziert werden.\n\nIm Weiteren wird im Gutachten T.________ festgehalten, dass die Anlage nicht\nrein wärmegeführt betrieben werde, sondern es werde im Jahresmittel eine\nRückkühlung von 24% bezogen auf den zugeführten Heizwert vorausgesetzt (S.\n36).\n\nLetztlich ist auf den Mitbericht der Kantonalen Energiefachstelle vom 4. März\n2016 zu verweisen, wonach der im Teilrichtplan genannte Wärmebedarf im Jahr\n2035 von 20'000 MWh auf Annahmen beruhe und die für die Reduktion des\nWärmebedarfes auf 20'000 MWh erforderliche energetische Sanierungsrate des\nGebäudebestandes nicht im gewünschten Masse voranschreite. Es ist mithin\nauch längerfristig von einem höheren Wärmebedarf als der angenommenen bzw.\ngeltend gemachten 20'000 MWh auszugehen. Die Kantonale Energiefachstelle\n\n38\nweist zudem darauf hin, dass die Anlage im Sommer auf Teillastbetrieb gefahren\nwerde und sich damit die Wärmemenge im Sommer reduziere.\n\n7.5 Insgesamt ist mithin gestützt auf die gesetzlichen Vorgaben, die vorgesehenen Kontrollmechanismen, die Abklärungen im Rahmen der Umweltverträglichkeitsprüfung sowie der gutachterlichen Abklärungen nicht von einer Wärmeüberproduktion im Sommerhalbjahr auszugehen.\n\n8.1 Die Beschwerdeführer bemängeln des Weiteren die Beurteilung der durch\ndie Anlage verursachten Immissionen in verschiedener Hinsicht. Zunächst rügen\nsie, dass beträchtlich mehr Altholz zugeführt werde, als im UVB angenommen.\nDeshalb veränderten sich auch die Aussagen zu den Verkehrsprognosen und\ndamit der immissionsrechtlichen Beurteilungen.\n\n8.2 Die Industriezone J.________, in welcher das Heizkraftwerk geplant ist,\nliegt an der J.________-strasse, einer Verbindungsstrasse im Sinne von § 6 des\nStrassengesetzes (StrG, SRSZ 442.110). Für die J.________-strasse besteht\neine Lärmsanierungspflicht, was unbestritten ist. Gemäss Art. 9 lit. b der\nLärmschutzverordnung (LSV, SR 814.41) darf der Betrieb neuer oder wesentlich\ngeänderter ortsfester Anlagen nicht dazu führen, dass durch die\nMehrbeanspruchung einer sanierungsbedürftigen Verkehrsanlage wahrnehmbar\nstärkere Lärmimmissionen erzeugt werden.\n\n8.3 Der Regierungsrat verweist im angefochtenen Beschluss bezüglich des\nVerkehrslärms auf den UVB und gelangt zum Schluss, dass auch bei\nBerücksichtigung des worst-case-Szenarios lediglich von einer Zunahme des\nDTV um 1,3% und des LKW-Anteils von 0,7% in Richtung A.________ bzw. von\neiner Zunahme des DTV um 0,7% und des LKW-Anteils um 0,1% in Richtung\nKüssnacht auszugehen sei. Insgesamt könne somit nicht von einer\nwahrnehmbaren Lärmzunahme gesprochen werden. Wie bereits erwähnt\nerachtet der Regierungsrat auch die im UVB dargestellten Stoff- und\nVerkehrsflüsse als nachvollziehbar, weshalb sich diesbezüglich keine\nVeränderungen bei den Berechnungsgrundlagen aufdrängten.\n\n8.4 Die Verkehrslärmprognose im UVB beruht auf den Berechnungen der AKP\nVerkehrsingenieur AG vom 18. Dezember 2013 (Anhang 3 UVB). Bezüglich des\nLKW-Verkehrs wird von den jährlich bei der I.________ AG anfallenden\nReststoffen von 400'000 Sm³ ausgegangen. Davon würden künftig ca. 235'000\nSm³ im Heizkraftwerk zur Energieerzeugung und zur Pelletherstellung verwendet.\nDie restlichen 165'000 Sm³ würden weiterhin abtransportiert. Weiter würden\nAltholz und Waldhackschnitzel hinzutransportiert. Synergien ergeben sich\n\n"}