sitiv-Ziffer 3 (betreffend Parteientschädigung) wird abgesehen, weil die kommunale Fürsorgebehörde nach dem kantonalen Sozialhilferecht verpflichtet gewesen wäre, subsidiäre Kostengutsprache für die betreffende Anschlusslösung nach dem Austritt aus der Psychiatrischen Klinik Clienia Littenheid zu erteilen. 6 Demnach erkennt das Verwaltungsgericht: